Osteopathie – „Medizin“ mit den Händen
Die Osteopathie ist eine seit mehr als 130 Jahren erfolgreich praktizierte Naturmedizin. Ziel der Osteopathie ist es, die gestörten Funktionen des Organismus wieder herzustellen, indem die Ursachen von Schmerzen und funktionellen Störungen aufgespürt und behandelt werden. Zu diesem Zweck beurteilt der Osteopath die Stellung, Mobilität und Qualität der Gewebe. Die Osteopathie sieht sich als Ergänzung und Erweiterung der Schulmedizin. Der Mensch wird als Einheit betrachtet. Es werden alle Strukturen und Systeme des Organismus behandelt, Dysfunktionen des Muskelskelett-Systems ebenso wie Probleme im viszeralen oder craniosakralen Bereich beseitigt. Osteopathen arbeiten dabei ausschließlich mit ihren Händen, die sie als Werkzeuge einsetzen, um Störungen und Einschränkungen in den verschiedenen Bereichen und Systemen des menschlichen Körpers aufzuspüren und zu behandeln.
Wirkungsbereiche:
Im Bereich des Bewegungsapparats
Bei Rückenschmerzen, Schulter-Nacken-Schmerzen, Ischiasbeschwerden, Bandscheibenproblemen, Gelenkproblemen, nach Unfällen/ Verstauchungen und anderen Verletzungsfolgen.
Im intrinsischen Bereich
Bei Verdauungsproblemen, Sodbrennen, Magenbeschwerden, Organsenkungen, Operationsfolgen wie Narben und Verwachsungen, bei Kopfschmerzen, Nasennebenhöhlenbeschwerden, chronischen Mittelohrentzündungen, Schwindel, Ohrgeräuschen (Tinnitus), nach Hörsturz.
Im Zahn-/Kieferbereich
In Begleitung fachärztlicher Behandlung bei Kiefergelenksproblemen und allen bissregulierenden Maßnahmen.
Im urogenitalen Bereich
Bei chronischen Blasenentzündungen, Inkontinenz, Entleerungsstörungen, chronischen Nierenbeschwerden, Menstruationsbeschwerden.
Im Bereich der Kinderheilkunde
Bei Geburtsfolgen wie Schädel- oder Gesichtsverformungen, Formen des kindlichen Schiefhalses, beim sogenannten KISS-Syndrom, nach anstrengenden Geburten (Nabelschnurumringung, Kaiserschnitt,Beckenendlagen, Stirnlagen, Saugglocke, Zangengeburten), Verdauungsstörungen /Blähungen, Schluck- und Saugbeschwerden.
Osteopathie als Kassenleistung z.B. Techniker-Krankenkasse
Im Rahmen einer Satzungsleistung haben TK-Versicherte die Möglichkeit, sich osteopathisch behandeln zu lassen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- die osteopathische Behandlung wird durch einen Arzt veranlasst. Eine entsprechende formlose ärztliche Bescheinigung ist vorzulegen.-Privatrezept (Erbitte osteopathische Mitbehandlung)
- die Behandlung wird qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitrittin einen Osteopathieverband berechtigt.
Kostenerstattung
Ob Ihre Krankenkasse sich an der Kostenerstattung beteiligt, sehen Sie hier.
Abrechnung
Die Abrechnung für Ihre osteopathische Behandlung erfolgt wie bei einem Privatpatienten. Die Rechnung des Osteopathen bezahlen Sie zunächst selbst und reichen sie zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung im Original bei der TK ein. Die TK überweist dann den Erstattungsbetrag auf das von Ihnen angegebene Konto.